4. Zürcher Krimipreis 2011
Gestiftet vom Quartierverein Wipkingen für den besten Zürcher Krimi!
Preisverleihung Zürcher Krimipreis 2011 Freitag 2. März 2012 20Uhr im GZ Wipkingen
 

Gewonnen hat Stefan Pörtner mit "Stirb schöner Engel"

Videos:

Mitra Devi, Stefan Pörtner, Bruder Gerold i.V. Michael Theurillat, Mike LaMarr Moderation


Nominiert waren:

 

Mitra Devi "Das Kains Zeichen"
Stephan Pörtner "Stirb schöner Engel"
Michael Theurillat "Rütlischwur"

 

 

Moderation Mike LaMarr, Radiomoderator DRS1
Musik "papirni zmaj"

Eintritt frei, 19:30 Türöffnung, 20:00 Preisverleihung

Flyer...

Mit dem Zürcher Krimi-Preis wird jeweils der beste Kriminalroman gewürdigt, «der in Zürich
spielt, spannend geschrieben ist und das Zürcher Lokalkolorit überzeugend wiedergibt».

Der Zürcher Krimi-Preis wird vom Quartierverein Wipkingen verliehen und ist abhängig vom
finanziellen Stand in der Vereinskasse.

2011 dotiert mit  2'000.-- Franken.

Die Jury las sich  2011 mit grossem Vergnügen durch diese Züri-Krimis.
 

Aktuelle Zürcher Krimis 2011
Die Facts
Die Jury
Die Geschichte
1. Preisverleihung 2008
2. Preisverleihung 2009
3. Preisverleihung 2010
Die Jury Die Jury wird vom Quartierverein Wipkingen konstituiert. Sie besteht in der Regel aus
7 – 10 Mitgliedern - Krimiliebhaber/innen und Fachleuten (Jurist/in, Psycholog/in, Redakteur/in, Kulturschaffende). Die Zusammensetzung der Jury und die Bewertungskriterien werden vom Quartierverein Wipkingen definiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vorgehen Die Jury liest die während des Jahres erscheinenden Krimis und bewertet diese. Es steht
Verlagen und Autor/innen frei, der Jury Prüfexemplare zur Verfügung zu stellen. Ende Jahr
nominiert die Jury mindestens 3 maximal 5 Krimis. Diese werden öffentlich bekannt gegeben.
An der Preisverleihung wird der oder die Sieger/in prämiert.
Teilnahmebedingungen Zum Wettbewerb zugelassen sind alle Kriminalromane, die in deutscher Sprache
erfasst sind, in Zürich spielen und in Buch- oder Taschenbuchform publiziert wurden.
Der Zürcher Krimi-Preis wird nicht vergeben für: Sachbücher, Drehbücher, Hörspiele,
Theater- und Bühnenwerke, Brett-, Karten-, Computer- und Konsolenspiele, elektronische
Veröffentlichungen auf Datenträgern oder auf Online-Servern.